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Preise/ Beiträge

Hier finden Sie das Beitrittsformular und die Beitragsordnung als PDF

a) Mitgliedschaften1

Stimmrecht pro Jahr in €
Aktives ordentliches Mitglied Ja 150,00
Fördermitglied Nein 75,00
Anschlussmitglied (Partner) (nur in Verbindung mit einem ordentlichen Mitglied) Nein 50,00
Anschlussmitglied (Jugendliche) (bis 18 Jahren; nur in Verbindung mit einem ordentlichen Mitglied) Nein Frei
Ermäßigte Mitgliedschaft (Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ’ler bis zum 27. Lebensjahr) Nein 50,00
Pauschale für die Nutzung der Vereinsjollen und Kielboote – sozialer Satz1 - 100,00
Pauschale für die Nutzung der Vereinsjollen und Kielboote – regulärer Satz (freiwillig) - 250,00

b) Eintrittsgelder und Kursgebühren2

einmaligin€ 
Eintrittsgeld für aktive ordentliche Mitglieder 250,00
Segelkurs (Sommer) ca. 10 Termine 300,00
Segelkurs (Sommer) für ermäßigte Mitglieder ca. 10 Termine 150,00
Sportbootführerscheinkurs (Winter)   ca. 12 Abende 200,00
Sportbootführerscheinkurs (Winter) ermäßigt (für Jugendliche und ermäßigte Mitgliedschaft) ca. 12 Abende 100,00

c) Liegeplätze, nur für ordentliche Mitglieder oder ermäßigte Mitglieder 3,4,7

Sommer: Wasserliegeplatz (Hasenbüren oder Osterdeich)6 qm à 7,50 €
Sommer: Halle oder Schuppen (inkl. Bootswagen) qm à 15,00 €
Sommer: Außenlager (inkl. Bootswagen) qm à 7,50 €
Winter: Halle oder Schuppen (inkl. Bootswagen) qm à 15,00 €
Winter: Außenlager (inkl. Bootswagen) qm à 7,50 €
Miete vereinseigener Schrank Ganzjährig
(je angefangenes Kalenderjahr)
25,- €

d) Gastliegeplätze5

Am Osterdeich, pro Nacht pro m Bootslänge 1,50 €

Sonstige Kosten und Gebühren6

Nicht geleisteter Arbeitsdienst Pro Stunde 30,00

1Die Pauschale wird von Bootswarten nicht erhoben.

2Zu den Kursgebühren kommen ggf. noch Nebenkosten (z.B. Prüfungsgebühren, Motorbootausbildung, Lehrbücher)

3Ehemalige Vereinsschiffe, die sich in einem Nachlass befinden, liegen max. ein weiteres Kalenderjahr zu den Konditionen für Mitglieder; im Anschluss wir ein doppeltes Liegegeld erhoben.

4Das Liegegeld wird nach qm (Länge x Breite) abgerechnet. Bei den Sommerliegeplätzen in Hasenbüren wird der Liegeplatz mit einer Mindestfläche von 20qm berechnet.

5Gastliegeplätze werden jeweils nach Angebot vergeben. Vereinsmitglieder haben in jedem Fall Vorrang.

6Arbeitsdienstpflichtig sind alle Hallenlieger / Wasserlieger und Nutzer der Vereinsboote. Die jährliche Arbeitsdienstpflicht beträgt 10 Stunden. Diese müssen am Ende des Jahres auf Arbeitsdienstkarten nachgewiesen werden.

7Ergänzung: Ganzjährig gelagerte Materialien mit Ausnahme von Bootstrailern werden ganzjährig nach Platzbedarf (Länge*Breite) abgerechnet.

 Gülig seit dem 14.03.2025

Terminübersicht

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