Hier finden Sie das Beitrittsformular und die Beitragsordnung als PDF
a) Mitgliedschaften1
Stimmrecht | pro Jahr in € | |
Aktives ordentliches Mitglied | Ja | 150,00 |
Fördermitglied | Nein | 75,00 |
Anschlussmitglied (Partner) (nur in Verbindung mit einem ordentlichen Mitglied) | Nein | 50,00 |
Anschlussmitglied (Jugendliche) (bis 18 Jahren; nur in Verbindung mit einem ordentlichen Mitglied) | Nein | Frei |
Ermäßigte Mitgliedschaft (Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ’ler bis zum 27. Lebensjahr) | Nein | 50,00 |
Pauschale für die Nutzung der Vereinsjollen und Kielboote – sozialer Satz1 | - | 100,00 |
Pauschale für die Nutzung der Vereinsjollen und Kielboote – regulärer Satz (freiwillig) | - | 250,00 |
b) Eintrittsgelder und Kursgebühren2
einmaligin€ | ||
Eintrittsgeld für aktive ordentliche Mitglieder | 250,00 | |
Segelkurs (Sommer) | ca. 10 Termine | 300,00 |
Segelkurs (Sommer) für ermäßigte Mitglieder | ca. 10 Termine | 150,00 |
Sportbootführerscheinkurs (Winter) | ca. 12 Abende | 200,00 |
Sportbootführerscheinkurs (Winter) ermäßigt (für Jugendliche und ermäßigte Mitgliedschaft) | ca. 12 Abende | 100,00 |
c) Liegeplätze, nur für ordentliche Mitglieder oder ermäßigte Mitglieder 3,4,7
Sommer: Wasserliegeplatz (Hasenbüren oder Osterdeich)6 | qm à | 7,50 € |
Sommer: Halle oder Schuppen (inkl. Bootswagen) | qm à | 15,00 € |
Sommer: Außenlager (inkl. Bootswagen) | qm à | 7,50 € |
Winter: Halle oder Schuppen (inkl. Bootswagen) | qm à | 15,00 € |
Winter: Außenlager (inkl. Bootswagen) | qm à | 7,50 € |
Miete vereinseigener Schrank | Ganzjährig (je angefangenes Kalenderjahr) |
25,- € |
d) Gastliegeplätze5
Am Osterdeich, pro Nacht | pro m Bootslänge | 1,50 € |
Sonstige Kosten und Gebühren6
Nicht geleisteter Arbeitsdienst | Pro Stunde | 30,00 |
1Die Pauschale wird von Bootswarten nicht erhoben.
2Zu den Kursgebühren kommen ggf. noch Nebenkosten (z.B. Prüfungsgebühren, Motorbootausbildung, Lehrbücher)
3Ehemalige Vereinsschiffe, die sich in einem Nachlass befinden, liegen max. ein weiteres Kalenderjahr zu den Konditionen für Mitglieder; im Anschluss wir ein doppeltes Liegegeld erhoben.
4Das Liegegeld wird nach qm (Länge x Breite) abgerechnet. Bei den Sommerliegeplätzen in Hasenbüren wird der Liegeplatz mit einer Mindestfläche von 20qm berechnet.
5Gastliegeplätze werden jeweils nach Angebot vergeben. Vereinsmitglieder haben in jedem Fall Vorrang.
6Arbeitsdienstpflichtig sind alle Hallenlieger / Wasserlieger und Nutzer der Vereinsboote. Die jährliche Arbeitsdienstpflicht beträgt 10 Stunden. Diese müssen am Ende des Jahres auf Arbeitsdienstkarten nachgewiesen werden.
7Ergänzung: Ganzjährig gelagerte Materialien mit Ausnahme von Bootstrailern werden ganzjährig nach Platzbedarf (Länge*Breite) abgerechnet.
Gülig seit dem 14.03.2025