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Preise/ Beiträge

Hier finden Sie das Beitrittsformular und die Beitragsordnung als PDF

a) Mitgliedschaften1

  Stimmrecht pro Jahr
Aktives ordentliches Mitglied Ja €140,00
Fördermitglied Nein €70,00
Anschlussmitglied (Partner) (nur in Verbindung mit einem ordentlichen Mitglied) Nein €40,00
Anschlussmitglied (Jugendliche) (bis 18 Jahren; nur in Verbindung mit einem ordentlichen Mitglied) Nein Frei
Ermäßigte Mitgliedschaft (Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ’ler bis zum 27. Lebensjahr) Nein €50,00
Pauschale für die Nutzung der Vereinsjollen und Kielboote2 - €60,00
Sportschipper (Zeitschrift) - €16,00

b) Eintrittsgelder und Kursgebühren3

    einmalig
Eintrittsgeld für aktive ordentliche Mitglieder   €160,00
Segelkurs (Sommer) ca. 10 Termine €250,00
Sportbootführerscheinkurs (Winter)   ca. 12 Abende €160,00
Sportbootführerscheinkurs (Winter) ermäßigt (für Jugendliche und ermäßigte Mitgliedschaft) ca. 12 Abende €70,00

c) Liegeplätze, nur für ordentliche Mitglieder4,6

Sommer: Wasserliegeplatz (Hasenbüren oder Osterdeich)6 qm à 7,00
Sommer: Halle oder Schuppen (inkl. Bootswagen) qm à 14,00
Sommer: Außenlager (inkl. Bootswagen) qm à 7,00
Winter7: Halle oder Schuppen (inkl. Bootswagen) qm à 14,00
Winter: Außenlager (inkl. Bootswagen) qm à 7,00

d) Gastliegeplätze8

Am Osterdeich, pro Nacht pro m Bootslänge 1,00
Am Osterdeich, gesamte Sommersaison  (nur bei Verfügbarkeit; jeweils jährlich im Voraus zu bezahlen) pro m Bootslänge 75,00

Sonstige Kosten und Gebühren

Nicht geleisteter Arbeitsdienst9 Pro Std. 25,00
Slippen oder Kranen Pro Vorgang 20,00

1Alle Beiträge enthalten seit dem 01.03.1997 eine zusätzliche Unfallversicherung.

2Die Pauschale wird von Bootswarten nicht erhoben.

3Zu den Kursgebühren kommen ggf. noch Nebenkosten (z.B. Prüfungsgebühren, Motorbootausbildung, Lehrbücher)

4Ehemalige Vereinsschiffe, die sich in einem Nachlass befinden, liegen max. ein weiteres Kalenderjahr zu den Konditionen für Mitglieder; im Anschluss wir ein doppeltes Liegegeld erhoben.

5Für Neumitglieder erfolgt im ersten Jahr eine einmalige doppelte Berechnung.

6Das Liegegeld wird nach qm (Länge x Breite) abgerechnet. Bei den Sommerliegeplätzen in Hasenbüren wird der Liegeplatz mit einer Mindestfläche von 20qm berechnet.

7Jeder Winterlieger hat das Anrecht auf zwei Slipp- oder Krankvorgänge pro Jahr. Weitere Vorgänge können einzeln abgerechnet werden.

8Gastliegeplätze werden jeweils nach Angebot vergeben. Vereinsmitglieder haben in jedem Fall Vorrang.

9Arbeitsdienstpflichtig sind alle Hallenlieger / Wasserlieger und Nutzer der Vereinsboote. Die jährliche Arbeitsdienstpflicht beträgt 10 Stunden. Diese müssen am Ende des Jahres auf Arbeitsdienstkarten nachgewiesen werden.

 Gülig seit dem 27.02.15

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