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Informationen zur Coronaverordnung

06. Dezember 2021 Wie du bereits der Presse entnehmen konntest hat der Bremer Senat Änderungen für die 29. Corona-Verordnung beschlossen. Die neuen Regelungen treten bereits  in Kraft. In der neuen Verordnung wurden die Hospitalisierungswerte angepasst sowie die 2G-Zugangsregelung für Innenräume beschlossen. 

Aktuell dürfen nur Personen mit einem Impf- oder Genesennachweis die „Innenräume“, wie Bootshalle, Jollenschuppen oder die Vereins-Räumlichkeiten betreten. Ausgenommen sind davon wie bisher Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Schulbescheinigung vorlegen. Weiterhin dürfen Personen mit einem negativen Testergebnis eintreten, sofern sie keine Schutzimpfung erhalten dürfen (Bescheinigung durch Arzt).

In diesem Zusammenhang wird ab sofort in „geschlossenen Räumen“ die Kontaktdaten mit Hilfe der Corona-Warn-App erfasst. Die jeweiligen QR-Codes werden gut zugänglich sein. Bitte achtet euch ein- und auszuschecken. 


Die 29. Corona-Verordnung sowie die vierte Änderungsordnung sind über die nachstehenden Links einzusehen:
 
Vorstand Segelverein Weser e.V.
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