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Hygiene- und Pandemieplan – Segelverein Weser e.V.

25. April 2020 Version: 2, Stand: 24.06.2020, tritt ab 25.06.2020 00.00 Uhr in Kraft 

Mit Eröffnung von Freiluftsportanlagen für den Publikumsverkehr durch die Auflage der Freien Hansestadt Bremen zu Punkt 2c der Coronaverordnung vom 24.04.2020 ist die Erstellung eines Pandemie- und Hygieneplans Voraussetzung zur Anlagenöffnung. Die nachfolgenden Regelungen sind der Pandemie- und Hygieneplan des Segelverein Weser e.V. Er wird den aktuellen Vorschriften fortwährend angepasst und in der aktuellen Fassung auf der Pinnwand im Schuppen und in der Halle ausgehängt. Auf der Türe vom Schuppen und der Halle wird deutlich auf den Hygiene- und Pandemieplan hingewiesen. Allgemeine Abstands- und Hygieneregeln Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten (siehe www.bremen.de/Corona). Insbesondere ist ein Mindestabstand von 1.5, besser 2 Metern zwischen Personen einzuhalten. Es wird empfohlen eigene Handschuhe und Schutzmasken mitzubringen. Ist eine kurzfristig engere Zusammenarbeit vom maximal 2 Personen notwendig, so ist dies auf das Notwendigste zu beschränken und dabei sind Schutzmasken zu tragen. Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind zu vermeiden. Risiken sind in allen Bereichen zu minimieren. Bei Arbeiten an Booten und auf dem Gelände sollten Personen, die den Risikogruppen angehören, nicht teilnehmen. Anlagenspezifische Beschränkung Die Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen. Die Toiletten dürfen benutzt werden, sie werden in kurzen Abständen gereinigt. Die Türe zum Vereinsgebäude soll dabei sofort nach dem Betreten wieder abgeschlossen werden, so dass Passanten nicht in das Gebäude gelangen können. Handwaschmittel und Papierhandtücher liegen in ausreichender Menge bereit. Die Gebäude für die Unterbringung der Boote sind ausschließlich zur Nutzung der Boote geöffnet. Notwendige Reparaturarbeiten können durchgeführt werden. Für die Vereinsanlagen gelten die folgenden maximalen Personenanzahlen: Halle: 12 Personen Schuppen: 8 Personen (4 pro Etage) Steg: 6 Personen Die Geschäftsstelle bleibt geschlossen. Die Gastronomie ist nicht Bestandteil dieses Plans. Slippen und Kranen Nur das absolut notwendige Personal darf anwesend sein. Die folgenden Personen sind beim Slippen oder Kranen zulässig und sind vorab zu bestimmen. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern gewährt bleibt. Andere Personen sind in dem dafür markierten Bereich nicht erlaubt: Slippen: Bootsführer im Boot, Assistent lenkt den Trailer, Windenführer und Traktorfahrer Kranen: Bootsführer, Kranführer, Assistent am Steg Die Zeiten werden im Vorfeld mit der Hallenwartin und für die Vereinsjollen dem Schriftführer abgestimmt. Die Anweisungen von Hallenwart, Schuppenwart und Kranführer sind zu befolgen. Segelsport Besondere Auflagen für Einhandsegler bestehen nicht, da keine Gefahr der Infektion besteht. Alle anderen Vereinsboote werden von maximal zwei Personen (oder von Personen, die gemeinsam im Haushalt leben) genutzt. Die Crews sind möglichst vor dem Betreten des Vereinsgeländes zu bestimmen. Anderweitige Menschenansammlungen auf der Sportanlage sind unzulässig gemäß Rechtsverordnung vom 16.6.2020 § 9e ff..

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