Menü Logo Segelverein Weser

Neuregelung der Arbeitsdienste

28. Januar 2015 Ab dieser Saison werden (wieder) Arbeitsdienstkarten eingeführt, mit denen die geleisteten Arbeitsdienststunden nachgewiesen werden müssen. Diese Stunden können im Rahmen unserer großen Arbeitsdienste, aber auch durch die Mitarbeit bei der Winterpflege unserer Schiffe o.ä. abgeleistet werden. Arbeitsdienste werden jeweils hier auf der Website und im Sportschipper veröffentlicht.

Nach unserer Satzung sind alle Mitglieder verpflichtet, Arbeitsdienste zu leisten. Das gilt insbesondere für unsere aktiven Mitglieder, also diejenigen, die entweder mit ihrem Boot oder Schiff in unseren Häfen und Winterlagern liegen oder die unsere Vereinsboote nutzen. Für die genannten aktiven Mitglieder gilt, dass nicht geleistete Arbeitsdienste in Rechnung gestellt werden.

Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung werden die Arbeitsdienstkarten verteilt.

Arbeitsdienst
powered by webEdition CMS