Nach unserer Satzung sind alle Mitglieder verpflichtet, Arbeitsdienste zu leisten. Das gilt insbesondere für unsere aktiven Mitglieder, also diejenigen, die entweder mit ihrem Boot oder Schiff in unseren Häfen und Winterlagern liegen oder die unsere Vereinsboote nutzen. Für die genannten aktiven Mitglieder gilt, dass nicht geleistete Arbeitsdienste in Rechnung gestellt werden.
Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung werden die Arbeitsdienstkarten verteilt.